Diese Meldung in der letzten Juniwoche war der Höhepunkt jahrelanger angestrengter Arbeit durch das Team der Oberschule, der Leitungen, dem Vorstand, der Eltern und den Sympathisanten.
Nachdem wir unsere Oberschule mit der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde im Schuljahr 2018/2019 eröffneten, sieht das Gesetz eine 3-jährige "Bewährungsfrist" vor.
Diese haben wir bestanden und sind nun im Sinne des Sächsischen Schulgesetzes eine vollwertige Oberschule, die Zeugnisse ausgeben, ein Schulsiegel führen und Prüfungen abnehmen darf.
Wir freuen uns sehr, dass wir dieses Ziel für unsere Schülerinnen und Schüler erreicht haben.